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BTHG – Leistungserbringer stehen vor Umwälzungen

Zum 1.1.2020 ist die dritte Stufe des Bundes Teilhabegesetzes zur Reform der Eingliederungshilfe in Kraft getreten. Viele Veränderungen haben eine Umstrukturierung in den ambulanten Diensten der Eingliederungshilfe zur Folge.

Die Beibehaltung der jetzigen inhaltlichen, fachlichen und Finanzierungsstrukturen sollen gegebenenfalls noch bis zum 31.12.2021 greifen, danach soll ein Systemwechsel erfolgen.

Dabei ist jetzt schon ist klar, dass auf die Leistungserbringer erhebliche Änderungen zukommen werden. Fachkonzepte und auch die Leistungsvereinbarungen mit den Kostenträgern werden in absehbarer Zeit angepasst werden müssen. Leistungserbringer sollte bereits jetzt damit beginnen sich mit möglichen Veränderungen vertraut zu machen.

Die Berater des bonareto-Netzwerks sehen in Ihrer täglichen Beraterpraxis, welche Fallstricke sich hier ergeben können. Wenn auch Sie Beratungsbedarf haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

bonareto – Flyer Umsetzung BTHG