BTHG – Leistungserbringer stehen vor Umwälzungen

Zum 1.1.2020 ist die dritte Stufe des Bundes Teilhabegesetzes zur Reform der Eingliederungshilfe in Kraft getreten. Viele Veränderungen haben eine Umstrukturierung in den ambulanten Diensten der Eingliederungshilfe zur Folge.

Die Beibehaltung der jetzigen inhaltlichen, fachlichen und Finanzierungsstrukturen sollen gegebenenfalls noch bis zum 31.12.2021 greifen, danach soll ein Systemwechsel erfolgen.

Dabei ist jetzt schon ist klar, dass auf die Leistungserbringer erhebliche Änderungen zukommen werden. Fachkonzepte und auch die Leistungsvereinbarungen mit den Kostenträgern werden in absehbarer Zeit angepasst werden müssen. Leistungserbringer sollte bereits jetzt damit beginnen sich mit möglichen Veränderungen vertraut zu machen.

Die Berater des bonareto-Netzwerks sehen in Ihrer täglichen Beraterpraxis, welche Fallstricke sich hier ergeben können. Wenn auch Sie Beratungsbedarf haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

bonareto – Flyer Umsetzung BTHG

Unternehmensverkauf: Betreutes Wohnen

Wir begleiten aktuell den Verkauf von drei Betrieben der Eingliederungshilfe (Betreutes Wohnen) gem. §§ 113, 78 SGB IX (vormals §53 SGB XII). Beide Unternehmen sind etabliert, verfügen über einen festen Mitarbeiter- und Klientenstamm und sind wirtschaftlich solide aufgestellt.

Bei Rückfragen und weiterem Interesse stehen wir gerne zur Verfügung.

Kann Gesundheitsmanagement bei einer Pandemie helfen?

Die Antwort ist eindeutig „Ja“! Wie kann eine Implementierung eines Gesundheitsmanagements in Pandemie-Zeiten helfen? Bei einer Pandemie ist es egal, ob es sich um eine Grippewelle wie vor drei Jahren handelt, bei der zum Teil keine Mitarbeiter mehr im Unternehmen zu Verfügung standen oder ob es um die akute virale Corona-Pandemie geht. Beides hat im Wesentlichen wirtschaftliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen, weshalb es notwendig ist, die strategische Ausrichtung auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen vorzubereiten. Ein Betriebliches Gesundheitsmanagement entwickelt Strukturen, die die jährlichen krankheitsbedingten Ausfälle der Mitarbeiter auf das Notwendigste reduzieren können. Eine wiederkehrende Edukation der Mitarbeiter über Hygienemaßnahmen und einer Grippeschutzimpfung kann seitens des Unternehmens an einer Sensibilisierung der Mitarbeiter helfen. Hier können Hygieneregeln, wie wir sie aktuell formulieren, unterstützend wirken. Die Implimentierung von Hygienemaßnahmen sind Teil eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements, das strukturiert und geplant umgesetzt und nachhaltig geprüft werden sollte. Ausfälle durch grippale Infekte sind anhand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen jedes Jahr messbar. In den Jahren 2018/ 2019 gab es 2.300.000 AU-Bescheinigungen im Zusammenhang mit einer grippalen Infektion. Im Jahr 2016/ 2017 gab es gar 3.400.000 AU-Fälle durch eine Grippale-Infektion. Welche Strategien sind in Zeiten von COVID-19 möglich und welche sind für Ihr Unternehmen nötig? Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Mario Vendt
Fachberater der bonareto
Fachbereich BGM BGF und BEM

Neuer Podcast WerteVoll von Martin Kämper und Marion Quaas-Reinhard

Der neue Podcast WerteVoll von Martin Kämper und Marion Quaas-Reinhard ist veröffentlicht. 
Marion und Martin gehen mit Interviewpartnern aus Gesellschaft und Wirtschaft auf eine Schatzsuche in die Welt der Werte.

Jeden 1. Freitag im Monat.

Hört Euch jetzt die Startausgabe und die erste Folge des Podcasts an.

Der Podcast ist ab sofort bei Spotify abrufbar. Oder jetzt bei Apple öffnen.

Corona-Krise – auch eine besondere Herausforderung für Stiftungsräte!?

„Eigentlich…“ oder „Normalerweise ……“, so beginnen die Ausführungen zu Regeln und Vorgaben für Aufsichts-, Verwaltungs-, Stiftungsräte und Kuratoriumsmitglieder.

Sofern eine Geschäftsordnung vorhanden ist, finden sich dort die Eckpunkte der Zusammenarbeit. Spätestens bis Mitte Februar wäre der Haushaltsplan oder die Investitionsrechnung des laufenden Jahres vorgelegt worden, im Spätsommer würde der Jahresabschluss des vorangegangenen Jahres verabschiedet und im Herbst wäre über das laufende Jahr berichtet worden. Drei Treffen über das Jahr hätten ausgereicht, um seinen Aufgaben und Pflichten nachzukommen.

Dies ist nun anders. Auch die Mitglieder der Aufsichtsgremien, die meistens ehrenamtlich und unentgeltlich tätig sind, trifft nun die „Last“ des Amtes. Sie sind gefordert, in der aktuellen Situation Krisenmanagement ebenfalls eigenständig umzusetzen.

  • Sie müssen derzeit aktiv das Gespräch und die Nähe zu den Vorständen und Geschäftsführern suchen.
  • Sie müssen und sollen über alles im Bilde sein, ohne aber hierbei in das operative Geschäft einzugreifen.
  • Sie müssen in der Lage sein, kurzfristige Entscheidungen des Vorstandes oder der Geschäftsführung zu hinterfragen und zu unterstützen.

Manches, was jetzt entschieden werden muss, hat Einfluss auf die Außendarstellung und das Auftreten der Gesellschaft und führt auch zu Anpassungen in der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag. Es sollte aber als Ergebnis eines demokratischen Selbstverständnisses diskutiert und nicht als „alternativlos und krisenbedingt“ vorgegeben worden sein.

Aber als Ehrenamtler und nicht ganz so fachkundig, gilt es jetzt sachkundig und gewissenhaft vorzugehen. Hierbei sollte auch eigenständig auf externe Unterstützung zurückgegriffen werden. Andererseits lassen sich erste Maßnahmen auch relativ einfach umsetzen, z. B.:

  1. Fragen Sie aktiv nach bzw. nehmen Ihr Amt aktiv wahr.
  2. Müssen Haushaltspläne und Investitionsrechnung neu erstellt oder modifiziert werden?
  3. Lassen Sie einen „Kassensturz“ per 31.03. erstellen.
  4. Besprechen Sie sich regelmäßiger (derzeit mindestens monatlich).
  5. Definieren Sie in Ihrer Gruppe spezielle Verantwortlichkeiten, so dass sich innerhalb des Gremium nicht alle mit allem gleichzeitig beschäftigen müssen.
  6. Steuern Sie aktiv den Jahresabschluss des vorangegangenen Jahres.
  7. Kommunizieren Sie abgestimmt und eigenständig nach außen.

….. und, sofern es nicht bereits längstens geschieht, schreiben Sie alles auf, dokumentieren Sie Ihre Überlegungen und prüfen Sie Ihre Geschäftsordnung und Satzung.

 

 

Corona-Krisenmanagement

Krise als Chance nutzen? Auch in der Corona-Krise? Natürlich kann und sollte man sich jetzt diese Fragen stellen. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise haben nun bei vielen Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Krise geführt oder werden in der nahen Zukunft dazu führen. Lesen Sie hier mehr über unser Angebot!

 

 

bonareto reloaded

Bonareto bekommt neue Gesichter  und alte Gesichter gehen. Wir haben uns neu strukturiert, und unter anderem die Marke Bonareto von der Bonareto GmbH an die GandhiCare GmbH übertragen. Auch, um Synergien zu nutzen. Näheres folgt in Kürze.

Bei Rückfragen stehen Ihnen Sami Gandhi und Benjamin Müller gerne zur Verfügung.

 

Unternehmensverkauf: Betreutes Wohnen gem. §53 SGB XII

Wir begleiten aktuell den Verkauf von zwei Betrieben der Eingliederungshilfe gem. §53 SGB XII (Betreutes Wohnen). Beide Unternehmen sind etabliert, verfügen über einen festen Mitarbeiter- und Klientenstamm und sind wirtschaftlich solide aufgestellt. Basis-Informationen zu den Einrichtungen erhalten Sie hier (PDF):

BeWo-Einrichtung Rheinland, Expose #277

BeWo-Einrichtung Ruhrgebiet, Expose #274

Bei Rückfragen und weiterem Interesse stehen wir gerne zur Verfügung.

Standorte für den Sozial-Bereich

Wir sind von etablierten und erfahrenen Investoren beauftragt, Kontakte mit potentiellen Mietern und/oder Betreibern im sozialen Bereich herzustellen, um dort Niederlassungen zu errichten. Beispielsweise für Pflege, Kindertagesstätten, Senioren-Betreuung und ambulante Dienste der Behindertenhilfe.

Als Standorte sind aktuell vorgesehen:

  • Duisburg
  • Essen
  • Köln
  • Hürth
  • Wuppertal
  • Gelsenkirchen
  • Mönchengladbach
  • Bonn
  • Dortmund
  • Aachen
  • Bielefeld
  • Frankfurt / Main

Sollten Sie Interesse an der Anmietung oder dem Erwerb einer geeigneten Immobilie haben, sprechen Sie uns gerne an!

Pflege und Betreutes Wohnen neu denken

Einladung zum „SINN-WERKEN“

Die tägliche Arbeit in Pflege und Betreutem Wohnen stellt alle Beteiligten vor immer größere Herausforderungen. Wir wollen aktiv und professionell dazu beitragen, hier grundsätzlich neu zu denken. Dazu suchen wir den Austausch und Schulterschluss mit Einrichtungen, Kostenträgern und Politik.

Die niederländische Pflegeeinrichtung Buurtzorg lebt seit 10 Jahren ein alternatives Modell, das zukunftsweisend ist. Buurtzorg steht für eine Haltung, die Bedürfnissen und Fähigkeiten von Patienten/Klienten und Mitarbeitenden gleichermaßen Rechnung trägt. Gleichzeitig wird das Modell den wirtschaftlichen Anforderungen gerecht und hat inzwischen auch bei Politik und Kostenträgern einen hervorragenden Ruf.

Wir möchten Ihnen dieses erfolgreiche Modell als Exempel und Inspiration vorstellen, und laden Sie ein zu einem Gespräch über die wichtigsten Erfolgsfaktoren und die zugrundeliegende Idee und Haltung des Modells, die Chancen dieses Ansatzes für Pflege und Betreutes Wohnen in Deutschland und die Voraussetzungen für die Umsetzung, Möglichkeiten und notwendige Rahmenbedingungen zur Entwicklung dieses Modells in Ihren Einrichtungen im Rheinland.

Termin: 1. März 2018, 15.00-18.00 Uhr
Ort: NowCon – Corporate Soft Skills, Wörthstraße 9, 50668 Köln
Kostenbeitrag: 20 Euro

Wir bitten um Anmeldung an neuewege(at)sinnwerker.de.

Sinnwerker ist ein Netzwerk von erfahrenen Fachkräften aus der sozialen Arbeit und der Unternehmensberatung:
Daniela Nowak (NowCon | Corporate Soft Skills) www.nowcon.de
Benjamin Müller (Bonareto GmbH) www.bonareto.de
Bernd Schulte (Schulte Integral) www.schulte-integral.de
Lisa Pfeil (Organisationsentwicklung & Coaching) www.lisapfeil.de

Einen Vorgeschmack zu unserer Initiative gibt der Belgier Frederic Laloux in einem spannenden Vortrag – ab Minute 16:00 geht es im Video um den Pflegedienst Buurtzorg: