EUTB: ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Im Rahmen der BTHG-Novelle wird zukünftig die EUTB als neue wichtige Säule im Sozialbereich etabliert: die „ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“.
Noch bis 31.08.2017 können Institutionen einen Antrag auf Ausführung der EUTB stellen. Bonareto ist beim Antragsverfahren und bei der Entwicklung einer Strategie gerne behilflich, und begleitet den erfolgreichen Realisierungsprozess in Institutionen.
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